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23.06.2009
Bundestag verabschiedet Bürgerentlastungsgesetz 16.06.2009
Schwerpunkt der Regelungen ist die steuerliche Absetzbarkeit von allen Beiträgen für die Kran-ken- und Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2010, soweit damit eine Absicherung auf Basis der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung erreicht wird. Damit wer-den alle gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherten dann steuerlich gleichbe-handelt. Das gilt auch für die Ehepartner und mitversicherten Kinder.
Bisher sind Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar.
Als weiteren Schwerpunkt enthält das Gesetz zeitlich befristete Entlastungen der Unternehmen.
Bei der sogenannten Zinsschranke können Betriebe für die Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 Zins-aufwendungen bis zu einer Höhe von drei Millionen EUR vom Gewinn abziehen. Regulär liegt die Grenze bei einer Million. Kleinere und mittlere Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 500.000 müssen Umsatzsteuern nicht mehr vorauszahlen, sondern erst an das Finanzamt ab-führen, wenn ihre Kunden die Rechnung beglichen haben. Dies soll die Liquidität der Firmen in der Rezession stärken.
Für die Jahre 2008 und 2009 wird eine befristete Sanierungsklausel eingeführt, nach der Verlust-vorträge unter bestimmten Voraussetzungen bei dem Erwerb von Anteilen vollständig genutzt werden können.
