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01.02.2010

Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab dem 1. Januar 2010 (03.12.2009)

Am 3. Dezember 2009 hat das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben die am 1. Januar 2010 zu beachtenden Regelungen für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren veröffentlicht, die für ausländische Unternehmen bei An-trägen in der Bundesrepublik gelten.

 

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 ist das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten geändert worden. Die Unternehmen können nur noch elektronisch bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates den Antrag auf Vergütung der Steuer stellen. Der Antrag muss durch den Unternehmer über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden. Stellt das BZSt im Rahmen einer Vorprüfung fest, dass der Antrag zulässig ist, muss es den Antrag innerhalb von 15 Tagen über eine elektronische Schnittstelle weiterleiten. Erfolgt die Vergütung erst nach Ablauf von vier Monaten, ist der Erstattungsbetrag zu verzinsen.

 

Die Mindestbeträge für Jahresanträge wurden von bisher 25 Euro auf 50 Euro angehoben. Es kann auch ein Antrag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gestellt werden; die Antragssumme muss dann mindestens 400 Euro statt bislang 250 Euro betragen. Dem Antrag müssen keine Originalbelege mehr beigefügt werden, elektronische Kopien der Einfuhrbelege und Rechnungen genügen, wenn die Nettorechnungsbeträge mindestens 1.000 Euro erreichen. Der Vergütungsantrag ist bis spätestens zum 30.9. (bisher 30.6.) des Folgejahres im Mitgliedsstaat der Ansässigkeit zu stellen.

 

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