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01.02.2010
Bundesrat stimmt dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu (18.12.2009)
Am 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)" zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und bringt insbesondere Entlastungen für Familien bei der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer.
Der Kinderfreibetrag ebenso wie der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird für jedes Kind von insgesamt 6.024 EUR auf 7.008 EUR angehoben. Diese, ab dem Veranlagungszeitraum 2010 geltende Anhebung wird durch eine Erhöhung des Kindergeldes flankiert, das für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind um 20 EUR erhöht wird.
Danach wird das Kindergeld für das 1. und 2. Kind von 164 EUR auf 184 EUR, für das 3. Kind von 170 EUR auf 190 EUR und für jedes weitere Kind von 195 EUR auf 215 EUR angehoben.
Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wird der Prozentsatz der Hinzu-rechnungen für Miet- und Pachtzinsen für Immobilien von 65 % auf 50 % reduziert.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die einer eigenen Nutzung fähig sind, wird wieder ein Abschreibungswahlrecht eingeführt. Wirtschaftsgüter mit Anschaf-fungskosten bis 410 EUR netto können wieder sofort abgeschrieben werden, wobei solche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 EUR übersteigen, wie vor der Unternehmensteuerreform 2008, in einem laufend zu führenden Verzeichnis erfasst werden müssen. Alternativ bleibt es für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR beim Wahlrecht zur Einstellung in einen Sammelposten (Poolabschreibung). Diese Regelung ist auf alle Wirtschaftsgüter anwendbar, die nach dem 31.12.2009 angeschafft werden. Das Wahlrecht kann je Wirtschaftsjahr nur einheitlich ausgeübt werden.
Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Zinsabzug von Unternehmen (Betrieben) begrenzt. Diese Regelung der Zinsschranke wird zugunsten eines höheren Zinsabzugs für den Steuerpflichtigen verbessert. Dazu wird die Frei-grenze für einen schädlichen Zinssaldo, die im Zuge des "Bürgerentlastungs-gesetzes Krankenversicherung" von 1,0 Mio. EUR auf 3,0 Mio. EUR für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 erhöht wurde, nunmehr dauerhaft eingeführt. Weiterhin werden Erleichterungen hinsichtlich des so genannten EBITDA-Anteils und der so genannten Escape-Klausel geregelt.
Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Verlustabzug einer Körperschaft bei einem so genannten schädlichen Anteilserwerb von mehr als 25 % quotal und von mehr als 50 % vollständig versagt. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird eine Konzernklausel eingeführt, nach der Verlustvorträge bei konzerninternen Beteiligungserwerben erhalten bleiben, wenn eine Person zu 100 % unmittelbar oder mittelbar an der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft beteiligt ist. Die durch das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" eingeführte Sanierungsklausel wird unbefristet weitergeführt.
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer tritt eine Begünstigung von Betriebs-vermögen dadurch ein, dass nun 85 % eines begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei bleiben, wenn das Unternehmen 5 Jahre (statt bisher 7 Jahre) fortgeführt wird und die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 400 % (statt bisher 650 %) der Ausgangslohnsumme gesunken ist, wobei dies bei Betrieben mit mehr als 20 (bisher mehr als 10) Mitarbeitern gilt. Die erbschaftsteuerlichen Steuersätze für Geschwister und Neffen/Nichten werden auf 15 % bis 43 % (bisher 30 % bis 50 % abgesenkt. Die Änderungen sind auf Erwerbe anwendbar, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht.
Ab dem 1.1.2010 werden Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe zur kurzfristigen Beherbergung nur noch 7 % Umsatzsteuer auslösen.
